Betrieb­liche Alters­ver­sor­gung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) sollte bei jedem Arbeitnehmer mit Brutto­ein­künf­ten einen sehr hohen Stellenwert einnehmen, da sie neben der gesetz­lichen Rente einen wesentlichen Baustein der späteren Alterseinkünfte dar­stel­len kann. Die steuer­liche Förderung in der Aufbauphase verbunden mit den gesetz­lichen Zuschüssen des Arbeitgebers und Freibeträgen in der Auszahlungs­phase bietet finanz­mathe­matisch ein sinnvolles und effektives Investment. Nutzen Sie daher unbedingt diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung vom Bruttoeinkomen vor jeder anderen Möglichkeit der Ver­mögensbildung. Jeder Arbeitgeber ist seit 2002 ver­pflich­tet, seinen Mitarbeitern eine bAV anzubieten. Seit 2019 muss auch der ersparte Vorteil der Sozialversicherung an den Mitarbeiter pauschal mit 15% weitergegeben werden.

Die Form der Direktversicherung, wie sie überwiegend angeboten wird, sollte genau analysiert werden und Sie als möglicher Laie auf diesem Gebiet haben kaum die Erfahrung, bei der Vielzahl der Tarife und Kombinationsmöglichkeiten die richtige Entscheidung zu treffen. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Profi, der unabhängig arbeitet, beraten. Gern helfe ich Ihnen dabei.

 

 


 




Es gibt auch die Form der nicht versicherungsförmigen Lösung, die jedoch nur in Unter­nehmen zur Verfügung steht, die im Rahmen einer pauschal­do­tierten Unter­stützung­kasse eine bAV anbieten. Das wäre der Königsweg der baV. Mehr Infor­mation dazu finden Sie hier


 

Hinweis für Arbeitgeber: Informieren Sie sich unbedingt über die Vorteile der pauschal­dotierten Unterstützungkasse für Ihr Unternehmen. Weitere erste Infos hier


E-Mail
Anruf