Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) sollte bei jedem Arbeitnehmer mit Bruttoeinkünften einen sehr hohen Stellenwert einnehmen, da sie neben der gesetzlichen Rente einen wesentlichen Baustein der späteren Alterseinkünfte darstellen kann. Die steuerliche Förderung in der Aufbauphase verbunden mit den gesetzlichen Zuschüssen des Arbeitgebers und Freibeträgen in der Auszahlungsphase bietet finanzmathematisch ein sinnvolles und effektives Investment. Nutzen Sie daher unbedingt diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung vom Bruttoeinkomen vor jeder anderen Möglichkeit der Vermögensbildung. Jeder Arbeitgeber ist seit 2002 verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine bAV anzubieten. Seit 2019 muss auch der ersparte Vorteil der Sozialversicherung an den Mitarbeiter pauschal mit 15% weitergegeben werden.
Die Form der Direktversicherung, wie sie überwiegend angeboten wird, sollte genau analysiert werden und Sie als möglicher Laie auf diesem Gebiet haben kaum die Erfahrung, bei der Vielzahl der Tarife und Kombinationsmöglichkeiten die richtige Entscheidung zu treffen. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Profi, der unabhängig arbeitet, beraten. Gern helfe ich Ihnen dabei.
Es gibt auch die Form der nicht versicherungsförmigen Lösung, die jedoch nur in Unternehmen zur Verfügung steht, die im Rahmen einer pauschaldotierten Unterstützungkasse eine bAV anbieten. Das wäre der Königsweg der baV. Mehr Information dazu finden Sie hier.
Hinweis für Arbeitgeber: Informieren Sie sich unbedingt über die Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungkasse für Ihr Unternehmen. Weitere erste Infos hier